Glas Felber AG  

Allgemeine Bedingungen für Lieferung, Zahlung und Garantieleistung
(nachfolgend Bedingungen genannt)

Lieferung
Bestellungen werden schriftlich bestätigt, ausgenommen einzelne Scheiben

Transportkosten ab unserem Werk in Oberwil
Lieferung per Camion:                         Franko Hauptlager des Kunden
Lieferung und Glasmontage:               Franko Baustelle
Auftragswert unter Fr. 200.--               ab Werk, unfranko

Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr, insbesondere das Risiko das Glasbruches, gehen beim Abholen durch den Kunden beim Auflad, bei Lieferung durch uns nach erfolgtem Ablad, bei Lieferung und Glasmontage durch uns mit dem Abschluss der Montagearbeiten auf den Besteller über. (Empfehlung: Abschluss einer Glasbruchversicherung durch den Besteller mit Gültigkeit ab Übergang von Nutzen und Gefahr.)

Verpackung
Offen auf Glastransport-Einrichtung, die in unserem Eigentum verbleiben, auf Wunsch in Kisten gegen Verrechung.

Ablad
Die notwendigen Hilfskräfte und –geräte wie Kran, Baulift, Podeste usw. sind nach unseren Angaben auf Kosten des Kunden Bereitzustellen. Die Glastransport-Einrichtungen sind sofort zu entladen und zum Abholen bereitzustellen. Beschädigte oder nicht zurückgegebene Einheiten werden verrechnet.

Lieferfrist
Terminangaben in unseren Auftragsbestätigungen gelten als Richttermine. Werden diese erheblich überschritten, so ist der Besteller nach Ansetzten einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sich wegbedungen.

Zahlung
Zahlungsfrist
Innert 10 Tagen 2% Skonto, innert 30 Tagen netto. Nach Ablauf der 30tägigen Zahlungsfrist werden die ausstehenden Beträge mit dem banküblichen Zins belastet.

Zuschläge
Verpackung in Kisten nach Aufwand

Anzahlung
Übersteigt der Auftragswert Fr. 20'000.--, so sind wir berechtigt folgende Anzahlungen zu verlangen:

Bei Glaslieferung                             
1/3 bei Auftragserteilung        2/3 bei Ablieferung
Bei Glaslieferung mit Montage
1/3 bei Auftragserteilung        1/3 bei Glaslieferung       1/3 nach Abschluss der Glasmontage

Die Zahlungsfristen gelten für jede Anzahlungsstufe einzeln.

Gewährleistung für Mängel
Umfang der Gewährspflicht
Wir sichern zu, dass bei bestimmungsgemässer Verwendung des gelieferten Isolierglases an den Scheiben-Innenseiten des Luftzwischenraumes keine Sichtminderung durch Kondensat oder Verstaubung eintritt. Diese Gewährleistungspflicht gilt, sofern die geltenden <Glas-Normen>, herausgegeben von Schweizerischen Institut für Glas am Bau (SIGaB), Schlieren, eingehalten worden sind. Eine weitergehende Gewähr für das gelieferte Glas besteht nicht.


Mängelrügen
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware, resp. Die Glas-Montagearbeiten, sofort nach Abschluss der Glasmontage zu prüfen und abzunehmen. Rügen sind innert 10 Tagen schriftlich abzubringen.

Haftungsumfang
Im Falle begründeter, rechtzeitig erhobener Rüge liefern wir kostenlosen Ersatz für die Mangelhaften Elemente der Verglasung. An den Kosten für allfällige Auswechslungs- und/oder Ausbesserungsarbeiten beteiligen wir uns mit Fr. 50.--/m² Glasfläche. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Besondere Eigenschaften
Bei Isolierglas können physikalisch-optisch bedingte Erscheinungen auftreten wie Doppelscheiben-Effekt. Interferenzerscheinungen und Anisotropien. Diese Erscheinungen können nicht Gegenstand einer Mängelrüge sein. Beachten Sie die geltenden <Glas-Normen>.

Verschiedenes
Höhenlage
Die Verwendung und/oder Transport von Isolierglas in grossen Höhenverlangen werkseitig Massnahmen für einen Druckausgleich. Der Besteller ist verpflichtet, uns schriftlich genaue Angaben über den Bestimmungsort zu machen. Verletzt er diese Pflicht, so sind wir von der Haftung für allfällige Schäden entbunden.

Anormale Beanspruchung
Unter anormale Beanspruchung fallen Verglasungen im Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit, Schrägverglasung, Verglasungen die hohen thermischen, statischen oder dynamischen Belastungen ausgesetzt sind. Anormale Beanspruchungen sind bei der Offertanfrage detailliert aufzuführen, da diese besondere Massnahmen zu Erhaltung der Lebensdauer der Isolierglases verlangen.

Eigentumsvorbehalt
Wir sind berechtigt, beim zuständigen Betreibungsamt den Eigentumsvorbehalt anmelden zu lassen. Der Besteller gibt mit der Auftragserteilung sein ausdrückliches Einverständnis.

Anwendbares Recht
Auf allen Verträgen findet schweizerisches Recht Anwendung.

AGB
Geltende Normen
Folgende Normen bilden Integrierender Bestandteil der vorliegenden Bedingungen. Deren Einhaltung wird vorausgesetzt.

Glas-Normen: - Anwendungstechnische Vorschriften für Isolierglas (01)
 - Montage – Bedingungen (02)

Herausgeber Schweizerisches Institut für Glas am Bau (SIGaB),
Kesslerstrasse 9, 8952  Schlieren

Gerichtsstand
Als ausschliesslichen Gerichtsstand anerkennen beide Parteien Binningen

Diese Bedingungen bilden integrierender Bestandteil Vertrages mit dem Besteller.

Glas Felber AG Telefon:  +41 (0)61 401 21 30
Mühlemattstrasse 41 Telefax:   +41 (0)61 401 18 11
4101  Oberwil e-Mail:    info@glasfelber.ch
 www.glasfelber.ch