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Glas Felber AG
Allgemeine Bedingungen für Lieferung, Zahlung und Garantieleistung (nachfolgend Bedingungen genannt)
Lieferung Bestellungen werden schriftlich bestätigt, ausgenommen einzelne Scheiben
Transportkosten ab unserem Werk in Oberwil Lieferung per Camion: Franko Hauptlager des Kunden Lieferung und Glasmontage: Franko Baustelle Auftragswert unter Fr. 200.-- ab Werk, unfranko
Übergang von Nutzen und Gefahr Nutzen und Gefahr, insbesondere das Risiko das Glasbruches, gehen beim Abholen durch den Kunden beim Auflad, bei Lieferung durch uns nach erfolgtem Ablad, bei Lieferung und Glasmontage durch uns mit dem Abschluss der Montagearbeiten auf den Besteller über. (Empfehlung: Abschluss einer Glasbruchversicherung durch den Besteller mit Gültigkeit ab Übergang von Nutzen und Gefahr.)
Verpackung Offen auf Glastransport-Einrichtung, die in unserem Eigentum verbleiben, auf Wunsch in Kisten gegen Verrechung.
Ablad Die notwendigen Hilfskräfte und –geräte wie Kran, Baulift, Podeste usw. sind nach unseren Angaben auf Kosten des Kunden Bereitzustellen. Die Glastransport-Einrichtungen sind sofort zu entladen und zum Abholen bereitzustellen. Beschädigte oder nicht zurückgegebene Einheiten werden verrechnet.
Lieferfrist Terminangaben in unseren Auftragsbestätigungen gelten als Richttermine. Werden diese erheblich überschritten, so ist der Besteller nach Ansetzten einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sich wegbedungen.
Zahlung Zahlungsfrist Innert 10 Tagen 2% Skonto, innert 30 Tagen netto. Nach Ablauf der 30tägigen Zahlungsfrist werden die ausstehenden Beträge mit dem banküblichen Zins belastet.
Zuschläge Verpackung in Kisten nach Aufwand
Anzahlung Übersteigt der Auftragswert Fr. 20'000.--, so sind wir berechtigt folgende Anzahlungen zu verlangen:
Bei Glaslieferung 1/3 bei Auftragserteilung 2/3 bei Ablieferung Bei Glaslieferung mit Montage 1/3 bei Auftragserteilung 1/3 bei Glaslieferung 1/3 nach Abschluss der Glasmontage
Die Zahlungsfristen gelten für jede Anzahlungsstufe einzeln.
Gewährleistung für Mängel Umfang der Gewährspflicht Wir sichern zu, dass bei bestimmungsgemässer Verwendung des gelieferten Isolierglases an den Scheiben-Innenseiten des Luftzwischenraumes keine Sichtminderung durch Kondensat oder Verstaubung eintritt. Diese Gewährleistungspflicht gilt, sofern die geltenden <Glas-Normen>, herausgegeben von Schweizerischen Institut für Glas am Bau (SIGaB), Schlieren, eingehalten worden sind. Eine weitergehende Gewähr für das gelieferte Glas besteht nicht.
Mängelrügen Der Besteller ist verpflichtet, die Ware, resp. Die Glas-Montagearbeiten, sofort nach Abschluss der Glasmontage zu prüfen und abzunehmen. Rügen sind innert 10 Tagen schriftlich abzubringen.
Haftungsumfang Im Falle begründeter, rechtzeitig erhobener Rüge liefern wir kostenlosen Ersatz für die Mangelhaften Elemente der Verglasung. An den Kosten für allfällige Auswechslungs- und/oder Ausbesserungsarbeiten beteiligen wir uns mit Fr. 50.--/m² Glasfläche. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Besondere Eigenschaften Bei Isolierglas können physikalisch-optisch bedingte Erscheinungen auftreten wie Doppelscheiben-Effekt. Interferenzerscheinungen und Anisotropien. Diese Erscheinungen können nicht Gegenstand einer Mängelrüge sein. Beachten Sie die geltenden <Glas-Normen>.
Verschiedenes Höhenlage Die Verwendung und/oder Transport von Isolierglas in grossen Höhenverlangen werkseitig Massnahmen für einen Druckausgleich. Der Besteller ist verpflichtet, uns schriftlich genaue Angaben über den Bestimmungsort zu machen. Verletzt er diese Pflicht, so sind wir von der Haftung für allfällige Schäden entbunden.
Anormale Beanspruchung Unter anormale Beanspruchung fallen Verglasungen im Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit, Schrägverglasung, Verglasungen die hohen thermischen, statischen oder dynamischen Belastungen ausgesetzt sind. Anormale Beanspruchungen sind bei der Offertanfrage detailliert aufzuführen, da diese besondere Massnahmen zu Erhaltung der Lebensdauer der Isolierglases verlangen.
Eigentumsvorbehalt Wir sind berechtigt, beim zuständigen Betreibungsamt den Eigentumsvorbehalt anmelden zu lassen. Der Besteller gibt mit der Auftragserteilung sein ausdrückliches Einverständnis.
Anwendbares Recht Auf allen Verträgen findet schweizerisches Recht Anwendung.
AGB Geltende Normen Folgende Normen bilden Integrierender Bestandteil der vorliegenden Bedingungen. Deren Einhaltung wird vorausgesetzt.
Glas-Normen: - Anwendungstechnische Vorschriften für Isolierglas (01) - Montage – Bedingungen (02)
Herausgeber Schweizerisches Institut für Glas am Bau (SIGaB), Kesslerstrasse 9, 8952 Schlieren
Gerichtsstand Als ausschliesslichen Gerichtsstand anerkennen beide Parteien Binningen
Diese Bedingungen bilden integrierender Bestandteil Vertrages mit dem Besteller.
Glas Felber AG Telefon: +41 (0)61 401 21 30 Mühlemattstrasse 41 Telefax: +41 (0)61 401 18 11 4101 Oberwil e-Mail: info@glasfelber.ch www.glasfelber.ch
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